IV D 3 i

Synodalbeschluss betreffend die Verwendung der Schenkung Geigy-Schlumberger
IV D 3 i
Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Basel-Stadt

Synodalbeschluss betreffend die Verwendung der Schenkung Geigy-Schlumberger

vom 23. November 1988
1.
1 Der aus der Schenkung Geigy-Schlumberger verbleibende Betrag von Fr. 475 887.- (Stand 30. September 1988) ist unter dem Namen «Schenkung Geigy-Schlumberger» als unselbständiger Fonds der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt zu führen.
2 Die Mittel des Fonds bestehen aus dem ursprünglichen Kapital und dessen Erträgnissen sowie weiteren allenfalls diesem Fonds zugewendeten Beträgen oder Sacheinlagen.
3 Die Erträgnisse des Fonds, und in begründeten Fällen auch dessen Kapital, sollen zur Finanzierung von Projekten zugunsten der Markusgemeinde verwendet werden. Die Finanzierung von laufenden Aufwendungen ist ausdrücklich gestattet.
2.
1 Der Fonds wird von einer Kommission verwaltet, die aus drei Mitgliedern besteht. Zwei Mitglieder werden vom Kirchenrat, ein Mitglied wird vom Vorstand der Quartiergemeinde St. Markus gewählt.
2 Die Kommission beschliesst nach Anhörung des Quartiergemeindevorstandes St. Markus über die Verwendung der Mittel des Fonds und erstattet dem Kirchenrat jährlich darüber Bericht. Die Kommission führt über ihre Beschlüsse ein Protokoll. Bericht und Protokolle stehen der Geschäftsprüfungskommission der Synode zur Einsicht zur Verfügung.
3 Die Verwaltung der Mittel obliegt der Verwaltung der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt.
*Fassung vom 25. November 1992.