IV D 3 j

Investitionsbeitrag
IV D 3 j
Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Basel-Stadt

Reglement Investitionsbeitrag an die Mitgliedergewinnung

(Investitionsbeitrag)
vom 19. Mai 2025
§ 1
Destinatäre
Der Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Stadt richtet den Gemeinden Investitionsbeiträge aus für die Gewinnung von neuen Mitgliedern.
§ 2
Beitragshöhe
Der Beitrag beträgt CHF 1'000 pro neugewonnenes Mitglied der ERK BS.
§ 3
Definition «Neumitglied» nach diesem Reglement
Als Neumitglieder gelten nach diesem Reglement Wieder- und Neubeitritte zur ERK BS von Personen, die die folgenden Bedingungen erfüllen:

-

Wohnsitz Basel-Stadt

-

Religionsmündigkeit

-

aktiver Beitritt

Die Erfassung erfolgt durch die Kirchenverwaltung und wird den Kirchgemeinden bestätigt.
§ 4
Laufzeit
Der Zeitraum der Investition beginnt am 1. Juli 2025 und endet mit Erschöpfen des Investitionskredits, spätestens am 30. Juni 2028.
§ 5
Abrechnungsstichtag
Stichtage für die Abrechnung sind der 31.12.2025, 31.12.2026, 31.12.2027 und 31.12.2028.
§ 6
Abrechnungsart
Die Investitionsbeiträge werden den einzelnen Kirchgemeinden gutgeschrieben.
§ 7
Berichterstattung
Über die Auszahlung der Beiträge wird intern transparent via Spruchreif durch den Medienbeauftragten informiert.
§ 8
Inkrafttreten
Dieses Reglement tritt mit Rechtskraft des Synodalbeschlusses über die Verwendung des Jahresergebnisses rückwirkend auf 1. Juli 2025 in Kraft.