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Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Basel-Stadt
Reglement Investitionsbeitrag an die Mitgliedergewinnung
(Investitionsbeitrag)
vom 19. Mai 2025
Der Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Stadt richtet den Gemeinden Investitionsbeiträge aus für die Gewinnung von neuen Mitgliedern.
Der Beitrag beträgt CHF 1'000 pro neugewonnenes Mitglied der ERK BS.
§ 3
Definition «Neumitglied» nach diesem Reglement
Als Neumitglieder gelten nach diesem Reglement Wieder- und Neubeitritte zur ERK BS von Personen, die die folgenden Bedingungen erfüllen:
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Wohnsitz Basel-Stadt
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Religionsmündigkeit
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aktiver Beitritt
Die Erfassung erfolgt durch die Kirchenverwaltung und wird den Kirchgemeinden bestätigt.
Der Zeitraum der Investition beginnt am 1. Juli 2025 und endet mit Erschöpfen des Investitionskredits, spätestens am 30. Juni 2028.
Stichtage für die Abrechnung sind der 31.12.2025, 31.12.2026, 31.12.2027 und 31.12.2028.
Die Investitionsbeiträge werden den einzelnen Kirchgemeinden gutgeschrieben.
Über die Auszahlung der Beiträge wird intern transparent via Spruchreif durch den Medienbeauftragten informiert.
Dieses Reglement tritt mit Rechtskraft des Synodalbeschlusses über die Verwendung des Jahresergebnisses rückwirkend auf 1. Juli 2025 in Kraft.