Grenzverletzungen und Missbrauch
Die Würde und die Integrität aller Menschen müssen gewahrt sein. Das gehört zentral zum christlichen Menschenbild. Die Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt duldet deshalb keinerlei sexuelle Übergriffe, Grenzverletzungen oder Missbrauch.
Prävention von Grenzverletzungen und sexuellen Übergriffen
Die Prävention von Grenzverletzungen und sexuellen Übergriffen ist der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Stadt (ERK BS) ein wichtiges Anliegen: Es gehört zentral zum christlichen Menschenbild, dass die Würde und Integrität aller Menschen gewahrt wird. Sexuelle Übergriffe in der Kirche im Rahmen von Beratung, Seelsorge, Unterricht und weiteren kirchlichen Angeboten werden nicht geduldet. Es gilt, die Persönlichkeit aller Menschen zu schützen, die in der ERK BS als Mitarbeitende angestellt sind, Freiwilligenarbeit leisten oder sich den Mitarbeitenden anvertrauen.
Fühlen Sie sich bedroht, als Opfer eines Übergriffs oder Missbrauchs? Haben Sie einen vagen oder begründeten Verdacht auf eine Straftat? Melden Sie sich entsprechend bei unseren Meldestellen:
Fühlen Sie sich bedroht, als Opfer eines Übergriffs oder Missbrauchs? Haben Sie einen vagen oder begründeten Verdacht auf eine Straftat? Melden Sie sich entsprechend bei unseren Meldestellen:
Schutz und Prävention
Die ERK BS setzt sich für den Schutz von Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Erwachsenen ein. Wir verpflichten uns, in unserem kirchlichen Handeln stets respektvoll und achtsam zu begegnen. Das Präventionskonzept beschreibt die Haltung der Kirche sowie die wichtigsten Massnahmen zur Vorbeugung von Grenzverletzungen, Machtmissbrauch und sexualisierter Gewalt.
Mit dem Präventionskonzept stellt die ERK BS sicher, dass
Mit dem Präventionskonzept stellt die ERK BS sicher, dass
- Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die Angebote der Kirchgemeinde in Anspruch nehmen, sich sicher und geschützt fühlen können.
- Betroffene von Grenzverletzungen und sexuellen Übergriffen abgeholt werden können.
- angestellte und freiwillige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirche wissen, wie sie sich in heiklen Situationen zu verhalten haben.
- Kirchenvorstände und Leitungskommissionen wissen, wie bei einem konkreten Fall oder Verdacht vorzugehen ist.
Die vier Massnahmen des Präventionskonzepts
1. Schulungen:
Alle Angestellten und freiwilligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit Kindern, Jugendlichen und Personen in Abhängigkeitsverhältnissen zu tun haben, werden regelmässig verpflichtend in Basis- und Aufbaukursen geschult.
2. Verhaltenskodex mit Verpflichtungserklärung
Alle Angestellten und freiwilligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit Kindern, Jugendlichen und Personen in Abhängigkeitsverhältnissen zu tun haben, erhalten den Verhaltenskodex mit Verpflichtungserklärung zugeschickt. Die Verpflichtungserklärung ist zwingend zu unterzeichnen.
3. Qualitätsstandards zu Risikosituationen
Die Qualitätsstandards sollen dazu dienen, mit Mitarbeitenden (angestellten wie freiwilligen) von Zeit zu Zeit (z.B. im Vorfeld eines Jugendlagers, an einer Sitzung der Sonntagsschulmitarbeitenden, im Rahmen eines MAGs usw.) über Risikosituationen zu sprechen und insgesamt eine offene Gesprächskultur zu diesem Thema zu pflegen.
4. Sonderprivatauszug
Zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Personen in Abhängigkeitsverhältnissen ist bei der Anstellung ein Sonderprivatauszug einzureichen. Diese Regelung gilt für Mitarbeitende und freiwillig Engagierte, die im Rahmen ihrer Tätigkeit mit diesen Personengruppen arbeiten. Dazu gehören insbesondere Pfarrerinnen und Pfarrer, Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone, Mitarbeitende in der Jugendarbeit, Religionslehrkräfte sowie Praktikantinnen und Praktikanten mit einer Praktikumsdauer von mehr als sechs Monaten. Weitere Bestimmungen sind im Reglement zur Prävention von sexuellen Übergriffen geregelt.
Dokumente:
Mit dem Präventionskonzept möchte die Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Basel-Stadt Transparenz schaffen und dazu beitragen, dass Kirche für alle ein sicherer Ort ist.
Alle Angestellten und freiwilligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit Kindern, Jugendlichen und Personen in Abhängigkeitsverhältnissen zu tun haben, werden regelmässig verpflichtend in Basis- und Aufbaukursen geschult.
2. Verhaltenskodex mit Verpflichtungserklärung
Alle Angestellten und freiwilligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit Kindern, Jugendlichen und Personen in Abhängigkeitsverhältnissen zu tun haben, erhalten den Verhaltenskodex mit Verpflichtungserklärung zugeschickt. Die Verpflichtungserklärung ist zwingend zu unterzeichnen.
3. Qualitätsstandards zu Risikosituationen
Die Qualitätsstandards sollen dazu dienen, mit Mitarbeitenden (angestellten wie freiwilligen) von Zeit zu Zeit (z.B. im Vorfeld eines Jugendlagers, an einer Sitzung der Sonntagsschulmitarbeitenden, im Rahmen eines MAGs usw.) über Risikosituationen zu sprechen und insgesamt eine offene Gesprächskultur zu diesem Thema zu pflegen.
4. Sonderprivatauszug
Zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Personen in Abhängigkeitsverhältnissen ist bei der Anstellung ein Sonderprivatauszug einzureichen. Diese Regelung gilt für Mitarbeitende und freiwillig Engagierte, die im Rahmen ihrer Tätigkeit mit diesen Personengruppen arbeiten. Dazu gehören insbesondere Pfarrerinnen und Pfarrer, Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone, Mitarbeitende in der Jugendarbeit, Religionslehrkräfte sowie Praktikantinnen und Praktikanten mit einer Praktikumsdauer von mehr als sechs Monaten. Weitere Bestimmungen sind im Reglement zur Prävention von sexuellen Übergriffen geregelt.
Dokumente:
- » Reglement zur Prävention von Grenzverletzungen und sexuellen Übergriffen
- » Qualitätsstandards
- » Verhaltenskodex
- » Verpflichtungserklärung
Mit dem Präventionskonzept möchte die Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Basel-Stadt Transparenz schaffen und dazu beitragen, dass Kirche für alle ein sicherer Ort ist.