Maskenpflicht an all unseren Standorten und Veranstaltungen

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Ab dem 19. Oktober 2020 gilt in all unseren Räumlichkeiten gemäss kantonalen Vorgaben die Maskenpflicht.
Das heisst:
  • Es gilt Maskenpflicht bei allen Gottesdiensten und Veranstaltungen
  • Es gilt Maskenpflicht in allen Kirchen und in unseren Kirchgemeindehäusern


Weiterhin gelten:
  • Abstand halten und Handhygiene
  • Wir führen bei Veranstaltungen zusätzlich Namenslisten, die nach 14 Tagen vernichtet werden (freiwilliger Eintrag)
  • Menschen mit Krankheitssymptomen sind dringend gebeten, zuhause zu bleiben


Besonderheit während der Heizperiode:
  • Wir haben an vielen unserer Standorte sog. Umluftheizungen. Da diese Heizungen allfällige Krankheitserreger im Raum zusätzlich verteilen, sind wir gezwungen, während Veranstal-tungen die Heizung auszuschalten. Vielen Dank für Ihr Ver-ständnis für diese ausserordentliche Massnahme.


Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung der neuen Regeln und freuen uns auf Ihren Besuch. Bleiben Sie gesund!