Maskenpflicht an all unseren Standorten und Veranstaltungen
Ab dem 19. Oktober 2020 gilt in all unseren Räumlichkeiten gemäss kantonalen Vorgaben die Maskenpflicht.
Das heisst:
Weiterhin gelten:
Besonderheit während der Heizperiode:
Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung der neuen Regeln und freuen uns auf Ihren Besuch. Bleiben Sie gesund!
- Es gilt Maskenpflicht bei allen Gottesdiensten und Veranstaltungen
- Es gilt Maskenpflicht in allen Kirchen und in unseren Kirchgemeindehäusern
Weiterhin gelten:
- Abstand halten und Handhygiene
- Wir führen bei Veranstaltungen zusätzlich Namenslisten, die nach 14 Tagen vernichtet werden (freiwilliger Eintrag)
- Menschen mit Krankheitssymptomen sind dringend gebeten, zuhause zu bleiben
Besonderheit während der Heizperiode:
- Wir haben an vielen unserer Standorte sog. Umluftheizungen. Da diese Heizungen allfällige Krankheitserreger im Raum zusätzlich verteilen, sind wir gezwungen, während Veranstal-tungen die Heizung auszuschalten. Vielen Dank für Ihr Ver-ständnis für diese ausserordentliche Massnahme.
Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung der neuen Regeln und freuen uns auf Ihren Besuch. Bleiben Sie gesund!