Mit dem Austritt aus der Kirche verzichtet man auf eine kirchliche Bestattung. Grundsätzlich gilt es, den Wunsch des/der Verstorbenen zu respektieren. Wenn aber die Angehörigen des/der Verstorbenen Wert auf seelsorgerliche Begleitung legen, sind die Pfarrer und Pfarrerinnen gerne bereit, gemeinsam mit ihnen eine Lösung zu finden.
Die seelsorgerliche Begleitung ist unentgeltlich.
Broschüre:
3_Todesfall