Kirchenrat
Der Kirchenrat
In ihrem Aufbau und ihrer Funktionsweise ist die Evangelisch-reformierte Kirche dem Kanton nachgebildet. Der Kirchenrat ist das kantonale exekutive Leitungsorgan der Kirche. Seine neun Mitglieder, davon zurzeit drei Frauen, werden von der Synode auf vier Jahre gewählt.
Er ist für die Durchführung aller Massnahmen und Geschäfte verantwortlich, welche die Kirche als ganze betreffen. Ausser einer Vielzahl von rechtlichen, personellen, ökonomischen und organisatorischen Aufgaben ist dem Kirchenrat von der Verfassung auch das "Amt der geistlichen Leitung der Kirche" aufgetragen.
Er trägt somit auch oberste Verantwortung für die Erfüllung des religiösen Auftrags der Kirche.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit der Synode, des Kirchenrates und der Kirchgemeinden sind in der Kirchenverfassung geregelt.
Pfr. Prof. Dr. Lukas Kundert
Präsidium, Vertretung nach Aussen, Information, Dekanales
Simon Ganther
Vizepräsidium, Planung und Entwicklung
Dr. David Jenny
Delegierter zur Verwaltung, Bau- und Vermögensverwaltung, Personalversicherungskasse, Rechtsfragen, Rechnungslegung, Budgeterstellung
Brigitte Heilbronner
Personal, Aus- und Weiterbildung, Offene Kirche Elisabethen, Forum für Zeitfragen
Brigitte Gysin
Diakonie, Diakoniekonferenz, Subventionen, HEKS, Obdachlosenarbeit, Frauenfragen, Migration, Sonntagszimmer
Pfr. Dr. Matthias Mittelbach
Pfarramtliches, Gemeinden, Jugendarbeit, Alters- und Pflegeheim-Seelsorge
Dr. Hans-Jörg Kundert
Unterricht, Erwachsenenbildung, Rechtliches, Pfarramt für Industrie und Wirtschaft
Stephan Maurer
Bauwesen
Pfrn. Monika Widmer
Kantonalkirchliche Seelsorge und Beratung, Spital-, UPK- und Gefängnisseelsorge, Gehörlosenseelsorge
Er ist für die Durchführung aller Massnahmen und Geschäfte verantwortlich, welche die Kirche als ganze betreffen. Ausser einer Vielzahl von rechtlichen, personellen, ökonomischen und organisatorischen Aufgaben ist dem Kirchenrat von der Verfassung auch das "Amt der geistlichen Leitung der Kirche" aufgetragen.
Er trägt somit auch oberste Verantwortung für die Erfüllung des religiösen Auftrags der Kirche.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit der Synode, des Kirchenrates und der Kirchgemeinden sind in der Kirchenverfassung geregelt.
Pfr. Prof. Dr. Lukas Kundert
Präsidium, Vertretung nach Aussen, Information, Dekanales
Simon Ganther
Vizepräsidium, Planung und Entwicklung
Dr. David Jenny
Delegierter zur Verwaltung, Bau- und Vermögensverwaltung, Personalversicherungskasse, Rechtsfragen, Rechnungslegung, Budgeterstellung
Brigitte Heilbronner
Personal, Aus- und Weiterbildung, Offene Kirche Elisabethen, Forum für Zeitfragen
Brigitte Gysin
Diakonie, Diakoniekonferenz, Subventionen, HEKS, Obdachlosenarbeit, Frauenfragen, Migration, Sonntagszimmer
Pfr. Dr. Matthias Mittelbach
Pfarramtliches, Gemeinden, Jugendarbeit, Alters- und Pflegeheim-Seelsorge
Dr. Hans-Jörg Kundert
Unterricht, Erwachsenenbildung, Rechtliches, Pfarramt für Industrie und Wirtschaft
Stephan Maurer
Bauwesen
Pfrn. Monika Widmer
Kantonalkirchliche Seelsorge und Beratung, Spital-, UPK- und Gefängnisseelsorge, Gehörlosenseelsorge
Kirchenratssekretariat
Das Kirchenratssekretariat unterstützt den Kirchenrat bei der Vorbereitung und Durchführung der Kirchenratssitzungen. Der Kirchenratssekretär ist zusammen mit dem Kirchenratspräsidenten verantwortlich für die Umsetzung der Beschlüsse und für die Führung der laufenden Geschäfte.
Zudem ist das Kirchenratssekretariat zuständig für die administrative Unterstützung der Synode, der Leitungskommissionen und der Kirchenvorstände; es ist vergleichbar mit der Staatskanzlei im Kanton.
Zudem ist das Kirchenratssekretariat zuständig für die administrative Unterstützung der Synode, der Leitungskommissionen und der Kirchenvorstände; es ist vergleichbar mit der Staatskanzlei im Kanton.