Geschichte
Organisation der ERK-BS
Die Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt versteht sich als Teil der weltweiten Christenheit. «Die Grundlage ihrer Lehre ist Jesus Christus und sein Evangelium» – so hält es die Kirchenverfassung fest. Zum Selbstverständnis der reformierten Kirche zählt, dass sich ihre Mitglieder «eine persönliche, auf Überlegung und Erfahrung gegründete Überzeugung bilden». Kirche ist somit keine vorgefasste Doktrin, sondern entsteht immer wieder neu aus dem lebendigen Beispiel ihrer Mitglieder. Die drei zentralen Säulen einer christlichen Kirche sind Verkündigung, Diakonie und Gemeinschaft.
Selbstständige Kirche
Im Jahre 1529 wurde die Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt unter Mitwirkung des Basler Reformators Johannes Oekolampad begründet. Fast 400 Jahre lang war sie Staatskirche. Seit 1911 ist sie – als öffentlich-rechtliche Körperschaft mit eigener Steuerhoheit – unabhängig.
Reformator
An der Wiege der reformierten Kirche unseres Kantons steht der Basler Reformator Johannes Oekolampad (1482–1531). Aus seinen Predigten vernehmen wir auch heute noch den leidenschaftlichen Ruf nach innerer Erneuerung: «Die Erhöhung der Kirche besteht nicht in Gold und Silber, in der üppigen Prachtentfaltung dieser Welt, sondern im Glauben, im Durchhalten, in der Liebe, in der Kraft der Werke, in lebendigen Taten, in Gaben und Gnade.»
Baudenkmäler
Zu den sichtbaren Zeichen der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt gehören 85 Kirchen, Gemeinde- und Pfarrhäuser und Sigristenwohnungen. Darunter hat es zahlreiche Baudenkmäler, die das Gesicht unserer Stadt prägen: Dazu zählen neben dem Münster, als Wahrzeichen von Basel, die Innerstadtkirchen der Kirchgemeinde Basel West, St. Theodor, sowie zahlreiche Kirchen und Kirchgemeindehäuser in den Aussenquartieren.
Struktur
Mit ihren rund 31'400 Mitgliedern erreicht die Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt die Einwohnerzahl eines kleinen schweizerischen Kantons: Sie käme in der Rangliste zwischen Glarus und Appenzell Ausserrhoden zu liegen. Der Vergleich mit einem Kanton kommt nicht von ungefähr: In ihrem Aufbau und ihrer Funktionsweise ist die Evangelisch-reformierte Kirche einem demokratischen Staatswesen nachgebildet.
Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt ist, wer in der Kirche getauft wurde oder ihr beigetreten ist. Die Mitgliedschaft wird aufgehoben durch Tod, Wegzug oder schriftlich erklärten Austritt.
Die Kirche ist in sieben Kirchgemeinden gegliedert, die jeweils von einem Kirchenvorstand geführt werden. Das Parlament der Kirche ist die Synode. Sie besteht aus 80 Frauen und Männern (Synodalen), die von allen stimmberechtigten Kirchenmitgliedern für jeweils vier Jahre gewählt werden. Die Synode wählt ihrerseits den neunköpfigen Kirchenrat, die Exekutive, die einer Kantonsregierung entspricht. Dem Kirchenrat unterstehen die kantonalkirchlichen Dienste und die Kirchenverwaltung. Diese Abteilungen, Ämter und Dienste entsprechen der Verwaltung und den Departementen eines Kantons.
Eine besondere Stellung gibt die Kirchenverfassung den offiziellen Versammlungen zweier Berufsgruppen: Die gewählten Pfarrerinnen und Pfarrer bilden das so genannte «Pfarrkapitel», die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Aufgaben im Sozialbereich gehören dem «Diakoniekapitel» an. Früher war in der Verfassung nur vom «Pfarrkapitel» die Rede. Seit einigen Jahren sind die beiden «Kapitel» nun gleichberechtigt, was in der Schweizer Kirchenlandschaft einmalig ist.
Kirchliches Leben durchzieht vielfach unsichtbar Bereiche unseres Kantons. Einrichtungen wie beispielsweise der Verein für Drogenhilfe, der Verein Gassenarbeit und die Gassenküche sind aus kirchlicher Initiative entstanden.
Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt ist, wer in der Kirche getauft wurde oder ihr beigetreten ist. Die Mitgliedschaft wird aufgehoben durch Tod, Wegzug oder schriftlich erklärten Austritt.
Die Kirche ist in sieben Kirchgemeinden gegliedert, die jeweils von einem Kirchenvorstand geführt werden. Das Parlament der Kirche ist die Synode. Sie besteht aus 80 Frauen und Männern (Synodalen), die von allen stimmberechtigten Kirchenmitgliedern für jeweils vier Jahre gewählt werden. Die Synode wählt ihrerseits den neunköpfigen Kirchenrat, die Exekutive, die einer Kantonsregierung entspricht. Dem Kirchenrat unterstehen die kantonalkirchlichen Dienste und die Kirchenverwaltung. Diese Abteilungen, Ämter und Dienste entsprechen der Verwaltung und den Departementen eines Kantons.
Eine besondere Stellung gibt die Kirchenverfassung den offiziellen Versammlungen zweier Berufsgruppen: Die gewählten Pfarrerinnen und Pfarrer bilden das so genannte «Pfarrkapitel», die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Aufgaben im Sozialbereich gehören dem «Diakoniekapitel» an. Früher war in der Verfassung nur vom «Pfarrkapitel» die Rede. Seit einigen Jahren sind die beiden «Kapitel» nun gleichberechtigt, was in der Schweizer Kirchenlandschaft einmalig ist.
Kirchliches Leben durchzieht vielfach unsichtbar Bereiche unseres Kantons. Einrichtungen wie beispielsweise der Verein für Drogenhilfe, der Verein Gassenarbeit und die Gassenküche sind aus kirchlicher Initiative entstanden.