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Hüte dich und bleibe still; fürchte dich nicht, und dein Herz sei unverzagt.

Jesaja 7,4

Synodesitzung 14. August 2024

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Neue Regeln sollen ausserkantonale Mitgliedschaft möglich machen

Die Synode, das Parlament der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt, befasst sich an ihrer ordentlichen Sitzung vom Mittwoch, 14. August 2024, im Grossratssaal des Basler Rathauses mit neuen Regeln für die Mitgliedschaft der Kirche und mit der neuen Wahlordnung. Es sind dies Konsequenzen aus der Totalrevision der Kirchenverfassung.
Die Synode versammelt sich am Mittwoch, 14. August 2024, um 14:00 Uhr zu einer ordentlichen Sitzung im Basler Rathaus. Das Kirchenparlament berät zwei Ordnungen, die auf Basis der totalrevidierten Kirchenverfassung überarbeitet wurden: die Wahlordnung und die Organisationsordnung.

Die wichtigste Änderung betrifft die Regelung der Mitgliedschaft in der Basler Kirche. Bisher kann nur Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt sein, wer im Kanton Basel-Stadt wohnhaft ist. Die totalrevidierte Kirchenverfassung ermöglicht es neu auch Personen, die nicht im Kanton wohnen, Mitglied in der Basler Kirche zu sein oder nach einem Wegzug aus dem Kanton zu bleiben. Voraussetzung für eine solche externe Mitgliedschaft ist die Mitgliedschaft bei einer evangelischen Kirche in einem anderen Kanton und dass die Kirche im Wohnkanton die externe Mitgliedschaft zulässt.

Die Möglichkeit dieser externen Mitgliedschaft hat auch Auswirkungen auf das Stimm- und Wahlrecht: Externe Mitglieder erwerben das Stimmrecht sowie das aktive und passive Wahlrecht mit ihrer Aufnahme als Mitglieder respektive sie behalten es, wenn sie schon Mitglied sind und den Kanton verlassen. So schlägt es die neue Wahlordnung vor.

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