Die Grundlagen für die Arbeit in den Gemeinden legen die Synode (Legislative) und der Kirchenrat (Exekutive), wobei sich die Kirchgemeinden, gemäss dem politischen System in der Schweiz, selbst verwalten.
Oberstes Organ der Kirchgemeinde ist die Kirchgemeindeversammlung, die jährlich stattfindet. Oberste Behörde ist der Kirchenvorstand. Ihm untergeordnet sind die Fachkommissionen und pro Standort eine Kommission (Titus Kommission und Zwingli Kommission), die für das geistliche Leben an den Standorten zuständig sind.
Schaubild der Arbeitsorganisations - nach Aufgaben und Funktionen
Das nebenstehende Schaubild der Arbeitsorganisation kann grösser geklickt werden - Sie können dieses Diagramm aber auch herunterladen!