Wie muss ich vorgehen?
Wenn Ihr Angehöriger zu Hause gestorben ist, muss der behandelnde Arzt informiert werden. Dieser stellt die Todesbescheinigung aus, die Sie dann bei der Meldung des Todesfalles auf dem Bestattungsbüro im Zivilstandsamt brauchen.
Bei Tod durch Suizid oder Unfall muss die Polizei beigezogen werden. Sie benachrichtigt den gerichtsärztlichen Dienst.
Stirbt Ihr Angehöriger im Spital, erhalten Sie die nötigen Unterlagen direkt von der Spitalverwaltung.
Kontaktieren Sie in jedem Fall die Pfarrerin oder den Pfarrer vor Ihrem Gang zum Bestattungsbüro, damit der Bestattungstermin rechtzeitig abgestimmt werden kann.
Was wird beim Trauergespräch besprochen?
Mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer besprechen Sie die Gestaltung der Bestattungsfeier. Normalerweise wird der Lebenslauf des Verstorbenen vorgelesen oder anderweitig in die Feier mit einbezogen.
Weitere persönliche Elemente wie Gedichte, Zitate oder Musikstücke, die dem Verstorbenen wichtig waren, können eingebaut werden. Persönliche Worte von Angehörigen können die Abdankungsfeier abrunden. Besprechen Sie Ihre Wünsche mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer, damit die Bestattungsfeier Ihnen und dem/der Verstorbenen entspricht.
Wo finden Trauerfeiern statt?
Für die Trauerfeier in der Titus Kirche oder im Zwinglihaus kontaktieren Sie bitte den zuständigen Sigristen für die Kirchenreservation: Daniel Burri, Titus Kirche; Armin Marggraf, Zwinglihaus. Es besteht die Möglichkeit im Anschluss an die Trauerfeier im Gedenken an den Verstorbenen noch zusammen zu sein. Dafür eignet sich in der Titus Kirche der Paul Gerhardt Saal und im Zwinglihaus der kleine Saal. Auch hier beraten Sie unsere Sigristen gerne, wenn Sie ein Catering engagieren möchten.
Umrahmung der Trauerfeier
Für die Trauerfeiern ist Orgelmusik vorgesehen. Diese ist für Mitglieder kostenlos. Wünschen Sie spezielle musikalische Beiträge, dann wenden Sie sich bitte an die Pfarrerin oder den Pfarrer oder an den Orgeldienst der Friedhöfe Basel oder 079 645 17 40 (Montag–Freitag 09.00–11.30 Uhr).
Falls Sie die Kirche oder die Kapelle mit Blumen schmücken wollen, empfiehlt es sich, dies vorgängig mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer zu besprechen. Die Kosten werden von den Hinterbliebenen getragen.
Und wenn der/die Verstorbene aus der Kirche ausgetreten ist?
Mit dem Austritt aus der Kirche verzichtet man auf eine kirchliche Bestattung. Grundsätzlich gilt es, den Wunsch des/der Verstorbenen zu respektieren. Wenn aber die Angehörigen des/der Verstorbenen Wert auf seelsorgerliche Begleitung legen, sind die Pfarrer und Pfarrerinnen gerne bereit, gemeinsam mit ihnen eine Lösung zu finden.
Die seelsorgerliche Begleitung ist unentgeltlich.