- Der QR-Code muss vor jeder Überweisung gescannt werden
- Der Betrag wird wie folgt einer Kollekte zugewiesen:
- Überweisung am Sonntag: Kollekte vom Sonntag
- Überweisung von Montag bis Samstag: Kollekte des kommenden Sonntags
Die zuständigen Personen stellen sicher, dass die Beträge den entsprechenden Kollektenempfängern zugerechnet werden.
- Pro Transaktion fällt eine Gebühr von 1.3% des übermittelten Betrages plus 10 Rappen an. Die Gebühr wird automatisch dem Betrag abgezogen.
- Der Datenschutz ist gewährleistet: Für die Mitarbeitenden der Kirchgemeinde ist nicht ersichtlich, von wem die Kollekte überwiesen wurde. Die Übermittlung der Zahlungsdaten erfolgt verschlüsselt. Die reformierte Kirchgemeinde speichert selbst keine TWINT-Daten. Unsere Dienstleister dürfen die Informationen ausschliesslich zur Erfüllung ihrer Aufgaben nutzen und sind verpflichtet, die Datenschutzbestimmungen einzuhalten.
Bei Fragen können Sie sich gerne an das Sekretariat der Kirchgemeinde, Frau
» Maria Wagner, wenden.