Corona-Update 30.10.2020
Fragen und Antworten rund um die neuen Corona-Regeln des Bundesrats vom 28. Oktober 2020
Matthias Zehnder,
Der Bundesrat hat am Mittwoch die Corona-Massnahmen verschärft. Das ist auch bitter nötig: Die Infektionszahlen schiessen in die Höhe – und leider auch die Spitaleinweisungen. Wir bitten Euch deshalb darum, die Optik umzudrehen. Es geht jetzt nicht mehr darum, die Freiräume möglichst auszunützen und Lücken im Reglement zu finden. Es geht darum, solidarisch zu sein und dazu beizutragen, die Infektionskurve zu brechen. Die drei wichtigsten Massnahmen dafür sind:
Gerade das Maske tragen wird immer wichtiger. Fragen Sie nicht mehr: Muss ich hier eine Maske tragen? Fragen Sie vielmehr: Ist es wirklich sicher, hier die Maske auszuziehen? Wir raten dringend dazu, auch in grossen Sitzungszimmern bei Besprechungen die Maske zu tragen. Wir wissen von Ansteckungen in der ERK BS, die trotz Abstand und Lüftung bei Sitzungen erfolgt sind.
Wir fassen im Folgenden die Massnahmen des Bundesrats, wie sie für die Kirche gelten, zusammen und beantworten die wichtigsten Fragen, die uns erreicht haben.
Die wichtigsten Massnahmen des Bundesrats
Die für die Kirche einschneidenste Regel: Es dürfen nur noch maximal 50 Personen an einer Veranstaltung teilnehmen. Das gilt auch für Gottesdienste. Nicht mitgezählt werden dabei Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mitwirken, und Personen, die bei der Durchführung der Veranstaltung mithelfen.
Für Chöre im Amateurbereich werden sowohl Proben als auch Aufführungen verboten. Dies betrifft explizit auch Kirchenchöre. Im Profibereich werden Konzerte mit Chören verboten.
Es gilt schweizweit eine Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen und Aussenbereichen von Einrichtungen. Das bedeutet: Vor, während und nach dem Gottesdienst, aber auch beim touristischen Besuch der Kirche, im Kirchgemeindehaus und in Büros und Sitzungszimmern gilt Maskentragpflicht. Ausgenommen davon sind nur Einzelbüros.
Die spanische Tageszeitung El Pais hat in einer eindrücklichen Simulation gezeigt, welche Wirkung die Maske hat und dass eine Massnahme allein nicht genügt: Hier der Link (englisch): » Link
Können wir weiterhin Sitzungen ohne Maske durchführen, wenn wir die Abstände einhalten?
Im Prinzip ja, wir raten aber dringend dazu, Masken zu tragen. Wir wissen von einem Team, das sich praktisch komplett an einer Sitzung angesteckt hat, obwohl die Abstände eingehalten wurden und die Fenster offen waren. Deshalb: Tragen Sie ausserhalb Ihrer Wohnung und Ihres Büros immer eine Maske.
Müssen im Büro Masken getragen werden?
Ja, wenn kein Einzelbüro vorhanden ist. Wenn in einem Einzelbüro keine Maske getragen wird, müssen Sie davon ausgehen, dass die Luft in dem Büro belastet sein kann. Besucher des Büros sollten deshalb eine Maske tragen.
Darf der Kirchenchor noch singen?
Nein, der Bundesrat hat Laienchöre verboten. Das gilt auch für Proben: Kirchenchöre dürfen auch nicht mehr üben. Professionelle Chöre dürfen zwar proben, aber auch sie dürfen nicht mehr auftreten.
Gilt das auch für Kinder?
Ja, das gilt auch für Kinder. Für Kinder gibt es bezüglich Singen nur Ausnahmen, wenn Singen Teil der obligatorischen Schulausbildung (also Schulstoff) ist.
Dürfen Instrumentalisten auftreten?
Ja, mit Instrumenten darf weiterhin musiziert werden.
Darf die Gemeinde noch singen?
Der Bundesrat hat den Gemeindegesang zwar nicht verboten. Das Schutzkonzept der EKS schreibt aber vor:
Gesang ist nur erlaubt, wenn
Bedingung 3) können wir in den allermeisten Kirchen nicht einhalten, deshalb raten wir dazu, auf den Gemeindegesang (ausser im Freien) generell zu verzichten. Es ist dies keine freiwillige Selbstbeschränkung, sondern eine Anwendung der Regeln.
Der Hintergrund dazu: Masken können den Virenausstoss um etwa 60% bis 70% verringern, sie schützen den Träger aber nicht wirklich. Singen verzehnfacht den Virenausstoss etwa. Das bedeutet, dass Singen die Wirkung der Masken mehr als aufhebt. Wenn die Gemeinde singt, ist es also, wie wenn sie ohne Masken in der Kirche sitzen würde. Wir wissen aus Ansteckungsfällen in unserer Kirche, dass Abstände allein (selbst bei guter Luftzirkulation) als Schutz vor dem Virus nicht ausreichen. Deshalb: Kein Gemeindegesang.
Wie ist es mit Kirchenbesuchen ausserhalb von Gottesdiensten? Gilt da auch die 50er Regel?
Nein, Kirchen werden ausserhalb von Veranstaltungen wie Museen behandelt. Es dürfen sich also (wenigstens theoretisch) auch einmal mehr als 50 Menschen gleichzeitig im Münter oder in einer anderen, offenen Kirche aufhalten, wenn sie dabei die entsprechenden Schutzkonzepte (Maske, Abstand, Händehygiene) einhalten. Die Zahl der Personen muss so begrenzt sein, dass pro Person mindestens vier Quadratmeter Fläche zur Verfügung steht.
Zählen die Kinder der Sonntagsschule separat und gilt dies als eine eigene Veranstaltung oder zählen sie zum Gottesdienst dazu?
Die Sonntagsschule findet in einem eigenen Raum statt und hat eigene Abläufe. Sie gilt deshalb als separate Veranstaltung.
Was ist mit dem Weinachtstheater der Kinder (ohne Singen)?
Theater kann grundsätzlich stattfinden – wenn die entsprechenden Vorsichtsmassnahmen und Schutzkonzepte eingehalten werden.
Wie ist die Regelung betr. dem Auftreten einer Band im Gottesdienst mit Solosängern? Dürfen Solosänger einen Choral singen?
Zulässig sind Auftritte von Einzelpersonen sowie Proben und Auftritte in Gruppen bis zu 15 Personen ab 16 Jahren, bei denen eine Gesichtsmaske getragen und der erforderliche Abstand eingehalten wird. Aufführungen mit einzelnen Solo-Sängerinnen und -Sängern sind zulässig, wenn das Schutzkonzept spezifische Schutzmassnahmen vorsieht.
Sind Jungscharangebote und Jugendangebote weiter erlaubt?
Ja, die sind weiter erlaubt. Es gelten dieselben Regeln wie bei den Erwachsenen, mit Ausnahme der Maskentragepflicht: Die gilt bei Kindern ab dem Alter von zwölf Jahren.
Darf in Kindergottesdiensten bzw. Jungscharen gesungen werden?
Im nichtprofessionellen Bereich ist Chören und Gesangsgruppen die Durchführung von Proben und Aufführungen verboten. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche. Sie dürfen nur im Rahmen der obligatorischen Schule singen.
Sind weiterhin Lager über mehrere Tage möglich?
Im Kanton Basel-Stadt sind alle Lager abgesagt worden. Wir sehen keine Umstände, die eine Durchführung eines Lagers ermöglichen würden-
Gibt es eine Höchstgrenze für die Anzahl von Kindern im Kinder-, Jugendtreff, Sonntagsschule?
Jugendtreff und Sonntagsschule gelten als Veranstaltungen. Entsprechend gelten die Regeln: Schutzkonzept einhalten, nicht mehr als 50 TeilnehmerInnen. Ab einem Alter von zwölf Jahren gilt eine Maskentragepflicht.
Darf im Kindertreff ein Znüni gegessen werden?
Ja, wichtig ist dabei das Einhalten der Regeln für die Händehygiene.
Welche Höchstzahl gilt für private Anlässe in kirchlichen Gebäuden? 10, 15 oder 50?
Wenn am privaten Anlass maximal 10 Personen teilnehmen, gilt es als privates Treffen. Wenn mehr Personen teilnehmen, gelten auch private Anlässe in einem kirchlichen Gebäude als Veranstaltung. Es dürfen dann bis zu 50 Personen teilnehmen, aber es ist ein Schutzkonzept erforderlich.
Darf der Konfirmandenunterricht wie bisher als Präsenzunterricht stattfinden?
Diese Frage ist noch offen. Wir sind daran, sie mit den kantonalen Behörden zu klären.
Findet die Synode statt?
Ja, die Synode findet statt. Der Kanton Basel-Stadt hat die Synode als parlamentarische Versammlung anerkannt, deshalb gilt für die Synode die Obergrenze von 50 Teilnehmenden nicht. Die Synode findet in der Pauluskirche statt, es gilt das entsprechende Schutzkonzept (Abstand, Hygiene, Maskentragpflicht).
- Kontakte reduzieren. Wenn alle Menschen in der Schweiz die Zahl ihrer Kontakte halbieren, knacken wir die Kurve.
- Maske tragen. Sie ist lästig, sie stört, aber sie ist das beste Mittel, das wir haben.
- Hygieneregeln einhalten.
Gerade das Maske tragen wird immer wichtiger. Fragen Sie nicht mehr: Muss ich hier eine Maske tragen? Fragen Sie vielmehr: Ist es wirklich sicher, hier die Maske auszuziehen? Wir raten dringend dazu, auch in grossen Sitzungszimmern bei Besprechungen die Maske zu tragen. Wir wissen von Ansteckungen in der ERK BS, die trotz Abstand und Lüftung bei Sitzungen erfolgt sind.
Wir fassen im Folgenden die Massnahmen des Bundesrats, wie sie für die Kirche gelten, zusammen und beantworten die wichtigsten Fragen, die uns erreicht haben.
Die wichtigsten Massnahmen des Bundesrats
Die für die Kirche einschneidenste Regel: Es dürfen nur noch maximal 50 Personen an einer Veranstaltung teilnehmen. Das gilt auch für Gottesdienste. Nicht mitgezählt werden dabei Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mitwirken, und Personen, die bei der Durchführung der Veranstaltung mithelfen.
Für Chöre im Amateurbereich werden sowohl Proben als auch Aufführungen verboten. Dies betrifft explizit auch Kirchenchöre. Im Profibereich werden Konzerte mit Chören verboten.
Es gilt schweizweit eine Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen und Aussenbereichen von Einrichtungen. Das bedeutet: Vor, während und nach dem Gottesdienst, aber auch beim touristischen Besuch der Kirche, im Kirchgemeindehaus und in Büros und Sitzungszimmern gilt Maskentragpflicht. Ausgenommen davon sind nur Einzelbüros.
Die spanische Tageszeitung El Pais hat in einer eindrücklichen Simulation gezeigt, welche Wirkung die Maske hat und dass eine Massnahme allein nicht genügt: Hier der Link (englisch): » Link
Können wir weiterhin Sitzungen ohne Maske durchführen, wenn wir die Abstände einhalten?
Im Prinzip ja, wir raten aber dringend dazu, Masken zu tragen. Wir wissen von einem Team, das sich praktisch komplett an einer Sitzung angesteckt hat, obwohl die Abstände eingehalten wurden und die Fenster offen waren. Deshalb: Tragen Sie ausserhalb Ihrer Wohnung und Ihres Büros immer eine Maske.
Müssen im Büro Masken getragen werden?
Ja, wenn kein Einzelbüro vorhanden ist. Wenn in einem Einzelbüro keine Maske getragen wird, müssen Sie davon ausgehen, dass die Luft in dem Büro belastet sein kann. Besucher des Büros sollten deshalb eine Maske tragen.
Darf der Kirchenchor noch singen?
Nein, der Bundesrat hat Laienchöre verboten. Das gilt auch für Proben: Kirchenchöre dürfen auch nicht mehr üben. Professionelle Chöre dürfen zwar proben, aber auch sie dürfen nicht mehr auftreten.
Gilt das auch für Kinder?
Ja, das gilt auch für Kinder. Für Kinder gibt es bezüglich Singen nur Ausnahmen, wenn Singen Teil der obligatorischen Schulausbildung (also Schulstoff) ist.
Dürfen Instrumentalisten auftreten?
Ja, mit Instrumenten darf weiterhin musiziert werden.
Darf die Gemeinde noch singen?
Der Bundesrat hat den Gemeindegesang zwar nicht verboten. Das Schutzkonzept der EKS schreibt aber vor:
Gesang ist nur erlaubt, wenn
- eine Maske getragen wird
- alle Sicherheitsabstände eingehalten werden
- eine sehr gute Luftzirkulation gewährleistet ist
Bedingung 3) können wir in den allermeisten Kirchen nicht einhalten, deshalb raten wir dazu, auf den Gemeindegesang (ausser im Freien) generell zu verzichten. Es ist dies keine freiwillige Selbstbeschränkung, sondern eine Anwendung der Regeln.
Der Hintergrund dazu: Masken können den Virenausstoss um etwa 60% bis 70% verringern, sie schützen den Träger aber nicht wirklich. Singen verzehnfacht den Virenausstoss etwa. Das bedeutet, dass Singen die Wirkung der Masken mehr als aufhebt. Wenn die Gemeinde singt, ist es also, wie wenn sie ohne Masken in der Kirche sitzen würde. Wir wissen aus Ansteckungsfällen in unserer Kirche, dass Abstände allein (selbst bei guter Luftzirkulation) als Schutz vor dem Virus nicht ausreichen. Deshalb: Kein Gemeindegesang.
Wie ist es mit Kirchenbesuchen ausserhalb von Gottesdiensten? Gilt da auch die 50er Regel?
Nein, Kirchen werden ausserhalb von Veranstaltungen wie Museen behandelt. Es dürfen sich also (wenigstens theoretisch) auch einmal mehr als 50 Menschen gleichzeitig im Münter oder in einer anderen, offenen Kirche aufhalten, wenn sie dabei die entsprechenden Schutzkonzepte (Maske, Abstand, Händehygiene) einhalten. Die Zahl der Personen muss so begrenzt sein, dass pro Person mindestens vier Quadratmeter Fläche zur Verfügung steht.
Zählen die Kinder der Sonntagsschule separat und gilt dies als eine eigene Veranstaltung oder zählen sie zum Gottesdienst dazu?
Die Sonntagsschule findet in einem eigenen Raum statt und hat eigene Abläufe. Sie gilt deshalb als separate Veranstaltung.
Was ist mit dem Weinachtstheater der Kinder (ohne Singen)?
Theater kann grundsätzlich stattfinden – wenn die entsprechenden Vorsichtsmassnahmen und Schutzkonzepte eingehalten werden.
Wie ist die Regelung betr. dem Auftreten einer Band im Gottesdienst mit Solosängern? Dürfen Solosänger einen Choral singen?
Zulässig sind Auftritte von Einzelpersonen sowie Proben und Auftritte in Gruppen bis zu 15 Personen ab 16 Jahren, bei denen eine Gesichtsmaske getragen und der erforderliche Abstand eingehalten wird. Aufführungen mit einzelnen Solo-Sängerinnen und -Sängern sind zulässig, wenn das Schutzkonzept spezifische Schutzmassnahmen vorsieht.
Sind Jungscharangebote und Jugendangebote weiter erlaubt?
Ja, die sind weiter erlaubt. Es gelten dieselben Regeln wie bei den Erwachsenen, mit Ausnahme der Maskentragepflicht: Die gilt bei Kindern ab dem Alter von zwölf Jahren.
Darf in Kindergottesdiensten bzw. Jungscharen gesungen werden?
Im nichtprofessionellen Bereich ist Chören und Gesangsgruppen die Durchführung von Proben und Aufführungen verboten. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche. Sie dürfen nur im Rahmen der obligatorischen Schule singen.
Sind weiterhin Lager über mehrere Tage möglich?
Im Kanton Basel-Stadt sind alle Lager abgesagt worden. Wir sehen keine Umstände, die eine Durchführung eines Lagers ermöglichen würden-
Gibt es eine Höchstgrenze für die Anzahl von Kindern im Kinder-, Jugendtreff, Sonntagsschule?
Jugendtreff und Sonntagsschule gelten als Veranstaltungen. Entsprechend gelten die Regeln: Schutzkonzept einhalten, nicht mehr als 50 TeilnehmerInnen. Ab einem Alter von zwölf Jahren gilt eine Maskentragepflicht.
Darf im Kindertreff ein Znüni gegessen werden?
Ja, wichtig ist dabei das Einhalten der Regeln für die Händehygiene.
Welche Höchstzahl gilt für private Anlässe in kirchlichen Gebäuden? 10, 15 oder 50?
Wenn am privaten Anlass maximal 10 Personen teilnehmen, gilt es als privates Treffen. Wenn mehr Personen teilnehmen, gelten auch private Anlässe in einem kirchlichen Gebäude als Veranstaltung. Es dürfen dann bis zu 50 Personen teilnehmen, aber es ist ein Schutzkonzept erforderlich.
Darf der Konfirmandenunterricht wie bisher als Präsenzunterricht stattfinden?
Diese Frage ist noch offen. Wir sind daran, sie mit den kantonalen Behörden zu klären.
Findet die Synode statt?
Ja, die Synode findet statt. Der Kanton Basel-Stadt hat die Synode als parlamentarische Versammlung anerkannt, deshalb gilt für die Synode die Obergrenze von 50 Teilnehmenden nicht. Die Synode findet in der Pauluskirche statt, es gilt das entsprechende Schutzkonzept (Abstand, Hygiene, Maskentragpflicht).