Hüte dich und bleibe still; fürchte dich nicht, und dein Herz sei unverzagt.

Jesaja 7,4

Corona Update 20.11.2020

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Liebe Mitarbeitende
Lange waren die Covid-19-Zahlen im Kanton Basel-Stadt um einiges tiefer als in der übrigen Schweiz. In den letzten Wochen hat sich das verändert: Basel-Stadt ist zum Schweizerischen Hot-Spot geworden. Der Kanton hat deshalb heute weitergehende Massnahmen beschlossen. Wir informieren Sie im Folgenden über die Lage im Kanton, über die Massnahmen und was das für die Kirche bedeutet.

Die Lage im Kanton Basel-Stadt
Die Entwicklung im Kanton Basel-Stadt deckt sich nicht mit der Entwicklung in der ganzen Schweiz. Lange konnte Basel tiefere Zahlen halten, anders als die Zahlen in der ganzen Schweiz sinken die Zahlen in Basel aber nicht. Heute liegt die Siebentages-Inzidenz in Basel über derjenigen der gesamten Schweiz.

Die Lage in den Basler Spitälern ist deshalb mittlerweile sehr angespannt. Die Intensivstationen sind voll belegt. Mittlerweile musste der Kanton Basel-Stadt Personal aus den Privatspitälern abziehen und die Armee zur Hilfe rufen.

An der heutigen Medienkonferenz erklärte Regierungsrat Lukas Engelberger: «Das Virus ist potenziell überall. Das Ziel ist es deshalb, die sozialen Kontakte in der Öffentlichkeit zu reduzieren, vor allem da, wo keine Maske getragen werden.» Das Ziel sei es, den Druck auf die Spitäler zu verringern, damit die Gesundheitsversorgung für die ganze Bevölkerung aufrecht erhalten werden kann.

Die neuen Massnahmen
Der Kanton Basel-Stadt hat deshalb neue Massnahmen beschlossen, die ab Montag für drei Wochen gelten, also vom 23. November bis am 13. Dezember. «In diesen drei Wochen muss es uns gelingen, den gefährlichen Trend vor Weihnachten zu brechen und die Lage zu beruhigen», erklärte Regierungsrat Lukas Engelberger.

Die Massnahmen: Alle Restaurationsbetriebe müssen schliessen. Betroffen sind alle Restaurants, Café und Clubs. Nicht betroffen sind Take-Aways, Schulkantinen und Gassenküchen.

Geschlossen werden zudem Turnhallen, Hallenbäder, Tanzstudios, Fitnesszentren, Sportstadien sowie Spielsalons und Casinos, Jugendtreffpunkte und Erotikbetriebe.

Für Veranstaltungen gilt während der drei Wochen eine Obergrenze von 15 Personen. Vorbehalten bleiben nur unaufschiebbare Veranstaltungen von Behörden. Als eine Veranstaltung gilt ein zeitlich begrenzter, in einem definierten Raum oder Perimeter stattfindender und geplanter öffentlicher oder privater Anlass.

Was das für die Kirche bedeutet
Betroffen von den Massnahmen sind alle Veranstaltungen der Kirche während der drei Wochen vom 23.11. bis am 13.12. Also alle Treffen, Bibelgruppen, Lesekreise, Seniorennachmittage, Vorträge etc.

Betroffen sind damit auch die Gottesdienste an drei Sonntagen, am 29.11., am 6.12. und am 13.12. – also am 1., am 2. und am 3. Advent. Sie dürfen stattfinden – aber mit maximal 15 Teilnehmerinnen und Teilnehmern (plus Aktive).

Die Einschränkungen gelten auch für Abdankungen: Es dürfen an einer Abdankung maximal 15 Personen teilnehmen.

Verboten sind Kirchenkaffees und alle anderen Treffen, an denen gegessen oder getrunken wird (Restaurationsbetriebe im weitesten Sinn).

Die Durchführung der Synode ist hingegen erlaubt: Parlamentarische Veranstaltungen sind (unter Einhaltung des Schutzkonzeptes) weiterhin möglich.

Der Konfirmandenunterricht kann stattfinden, wir empfehlen jedoch, wo möglich, in diesen drei Wochen auf Zoom umzustellen, weil sich im Konfirmandenunterricht Jugendluche aus unterschiedlichen Klassen und Schulhäusern mischen.

Eine dunkle Zeit
Liebe Mitarbeitende – so scharfe Einschränkungen ausgerechnet in der Adventszeit treffen die Kirche schwer, auch wenn wir alle die Notwendigkeit angesichts der prekären Lage in unseren Spitälern einsehen.

Wichtig scheint uns: Physische Distanz muss nicht soziale Distanz heissen. Suchen Sie die Nähe zu anderen Menschen per Telefon, per Video oder von Balkon zu Balkon.

Wie gehen wir mit den Gottesdiensten um? Wie bisher gibt es Streaming-Angebote im Internet und wir produzieren für die Adventszeit einen speziellen Grusswort-Adventskalender auf der Website der ERK.

Eine Möglichkeit ist das Abhalten von Hausgottesdiensten, die auch in Räumen der Kirche stattfinden können. Pfarrpersonen können Liturgie und Predigt Vertrauenspersonen zur Verfügung stellen, die den Inhalt je an maximal 15 Personen weitergeben – Kirche als Basisbewegung. Auf diese Weise könnte in kleinen «Kirchenzellen» doch so etwas wie Advent stattfinden.