Corona Update vom 26.2.2020
Der Bundesrat hat am Mittwoch, 24.2., einige Lockerungen beschlossen. Der Kanton Basel-Stadt hat zudem strengere Auflagen zurückgenommen. Wie gewohnt, fassen wir Euch im Folgenden jene Punkte kurz zusammen, welche die Kirche betreffen.
Das ändert sich für die Kirche
Erleichterungen führt der Bundesrat vor allem für Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre ein. Dabei gilt der Jahrgang: Die Erleichterungen gelten bis und mit Jahrgang 2001.
Darüber hinaus dürfen sich draussen neu bis 15 Personen spontan treffen, also zum Beispiel zusammen grillieren. Das gilt aber nur für Familie und Freunde. Gemeindeanlässe sind keine spontanen Treffen, sie fallen auch nicht unter die Sonderregelung für private Veranstaltungen (nur Familie und Freunde) oder Aktivitäten in den Bereichen Sport und Kultur; sie gelten vielmehr als Veranstaltungen und bleiben verboten. Dies gilt generell für alle Anlässe in Gemeinden, Bibelgruppen oder Quartiervereinen und anderen Vereinsaktivitäten. Veranstaltungen sind auch draussen weiterhin verboten.
Auch im privaten Rahmen dürfen sich drinnen weiterhin maximal fünf Personen treffen.
Neu dürfen Kirchen auch wieder besichtigt (also als Museum genutzt) werden. Hingegen dürfen auch in Kirchen weiterhin keine Führungen angeboten werden oder Vernissagen stattfinden. Führungen und Vernissagen gelten als Veranstaltungen und bleiben verboten.
Alle Läden dürfen wieder öffnen, das gilt auch für alle kirchlichen Verkaufsstellen, etwa den touristischen Accueil im Münster.
Neu führt der Kanton Basel-Stadt eine Maskentragpflicht für Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klassen der Primarschulen ein. In Mehrjahrgangsklassen mit Schülerinnen und Schülern der 4. und 5. bzw. 6 Klasse gilt die Maskenpflicht zudem für sämtliche Schülerinnen und Schüler, also auch für diejenigen der 4. Klasse.
Das ändert sich nicht für die Kirche
Die für die Kirchen wichtigsten Regeln bleiben: Gottesdienste bleiben erlaubt, aber nur mit maximal 50 TeilnehmerInnen und mit Maske, Abstand und Hygienemassnahmen. Singen im Gottesdienst bleibt verboten.
Weiterhin gilt ein Veranstaltungsverbot, ausser Gottesdiensten und Abdankungen dürfen keine weiteren Veranstaltungen stattfinden.
Restaurants bleiben geschlossen, deshalb gibt es auch weiterhin kein Kirchenkaffee nach dem Gottesdienst.
Die Arbeitgeber bleiben verpflichtet, Homeoffice überall dort anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist. Das gilt vorerst bis Ende März.
Und wie sind die Aussichten? Was können wir planen?
Grundsätzlich plant der Bund weitere Öffnungsschritte. Am 19. März entscheidet der Bundesrat darüber, am 22. März sollen die Änderungen in Kraft treten. Dabei geht es unter anderem um Kultur- und Sportveranstaltungen mit Publikum in begrenztem Rahmen. Ob die Öffnungsschritte in Kraft treten, hängt von den Zahlen ab: Die Positivitätsrate soll unter fünf Prozent, die Auslastung der Intensivplätze mit Covid-19-Patienten unter 250 belegten Betten und die durchschnittliche Reproduktionszahl über die letzten 7 Tage unter 1 liegen. Zudem soll die 14-Tages-Inzidenz am 17. März nicht höher sein als bei der Öffnung am 1. März.
Ob diese Zahlen erreicht werden, ist schwer zu sagen. Die Voraussagen der wissenschaftlichen Task-Force des Bundes haben sich bisher als präzise erwiesen: Zuerst sinken die Zahlen, dann flacht das Absinken ab, die Zahlen entwickeln sich horizontal – und dann? Möglich, dass sie bald wieder ansteigen, weil die mutierte Form des Virus ansteckender ist. Im Kanton Basel-Stadt sind derzeit 4,4% der Bevölkerung geimpft. Das ist zwar schon ein grosser Teil der über 75jährigen, aber erst ein kleiner Teil der jüngeren Risikopatienten. Wir sind als Gesellschaft deshalb noch verletzlich. So richtig aufatmen können wir deshalb noch nicht.
Was ist mit der Abendsynode am 24. März 2021?
Weil die Synode ein Parlament ist und die Schutzmassnahmen einhalten kann, darf die Synode vor Ort stattfinden. Die Synode findet in der Pauluskirche statt, selbstverständlich mit den entsprechenden Hygienemassnahmen und Abstandsregeln. Alle Teilnehmenden werden mit FFP2-Schutzmasken ausgestattet. Auf diese Weise ist nicht nur das Umfeld des Maskentragenden geschützt, sondern auch der Maskentragende selbst. Wie bisher dürfen Synodale, die krank sind oder Krankheitssymptome aufweisen, nicht teilnehmen.
Wie geht es weiter?
Wir wissen es nicht und raten weiterhin zur Vorsicht. Wir halten Euch auf diesem Weg jederzeit auf dem Laufenden.
Erleichterungen führt der Bundesrat vor allem für Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre ein. Dabei gilt der Jahrgang: Die Erleichterungen gelten bis und mit Jahrgang 2001.
- Kinder und Jugendliche dürfen bei Proben und im Unterricht wieder Singen und Musizieren. Aufführungen vor Publikum sind aber nicht gestattet. Bei den Erwachsenen bleibt das gemeinsame Singen im nichtprofessionellen Bereich ausserhalb des Familienkreises verboten.
- Aufführungen vor Publikum bleiben vorerst noch verboten, vor allem zum Schutz des Publikums. Proben oder Auftritte können aber gefilmt und online übertragen werden.
- Lager, etwa ein Musiklager oder ein Konflager, sind wieder möglich für Jugendliche bis Jahrgang 2001. (Wir raten diesbezüglich aber zur Vorsicht, im Zweifelsfall eher ein Tageslager planen. Die Zahlen sind noch nicht stabil.)
- Jugendtreffs können wieder öffnen. Es muss eine Fachperson anwesend sein, und es gilt Maskenpflicht für alle Kinder und Jugendlichen, die älter sind als 12 Jahre. Das gilt explizit auch im Kanton Basel-Stadt: Der Kanton hat die entsprechende Sonderverordnung zurückgenommen.
- Auch im Jugendtreff bleiben aber Feste, Discos oder Konzerte verboten und es darf auch kein Essen und Trinken ausgegeben werden.
Darüber hinaus dürfen sich draussen neu bis 15 Personen spontan treffen, also zum Beispiel zusammen grillieren. Das gilt aber nur für Familie und Freunde. Gemeindeanlässe sind keine spontanen Treffen, sie fallen auch nicht unter die Sonderregelung für private Veranstaltungen (nur Familie und Freunde) oder Aktivitäten in den Bereichen Sport und Kultur; sie gelten vielmehr als Veranstaltungen und bleiben verboten. Dies gilt generell für alle Anlässe in Gemeinden, Bibelgruppen oder Quartiervereinen und anderen Vereinsaktivitäten. Veranstaltungen sind auch draussen weiterhin verboten.
Auch im privaten Rahmen dürfen sich drinnen weiterhin maximal fünf Personen treffen.
Neu dürfen Kirchen auch wieder besichtigt (also als Museum genutzt) werden. Hingegen dürfen auch in Kirchen weiterhin keine Führungen angeboten werden oder Vernissagen stattfinden. Führungen und Vernissagen gelten als Veranstaltungen und bleiben verboten.
Alle Läden dürfen wieder öffnen, das gilt auch für alle kirchlichen Verkaufsstellen, etwa den touristischen Accueil im Münster.
Neu führt der Kanton Basel-Stadt eine Maskentragpflicht für Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klassen der Primarschulen ein. In Mehrjahrgangsklassen mit Schülerinnen und Schülern der 4. und 5. bzw. 6 Klasse gilt die Maskenpflicht zudem für sämtliche Schülerinnen und Schüler, also auch für diejenigen der 4. Klasse.
Das ändert sich nicht für die Kirche
Die für die Kirchen wichtigsten Regeln bleiben: Gottesdienste bleiben erlaubt, aber nur mit maximal 50 TeilnehmerInnen und mit Maske, Abstand und Hygienemassnahmen. Singen im Gottesdienst bleibt verboten.
Weiterhin gilt ein Veranstaltungsverbot, ausser Gottesdiensten und Abdankungen dürfen keine weiteren Veranstaltungen stattfinden.
Restaurants bleiben geschlossen, deshalb gibt es auch weiterhin kein Kirchenkaffee nach dem Gottesdienst.
Die Arbeitgeber bleiben verpflichtet, Homeoffice überall dort anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist. Das gilt vorerst bis Ende März.
Und wie sind die Aussichten? Was können wir planen?
Grundsätzlich plant der Bund weitere Öffnungsschritte. Am 19. März entscheidet der Bundesrat darüber, am 22. März sollen die Änderungen in Kraft treten. Dabei geht es unter anderem um Kultur- und Sportveranstaltungen mit Publikum in begrenztem Rahmen. Ob die Öffnungsschritte in Kraft treten, hängt von den Zahlen ab: Die Positivitätsrate soll unter fünf Prozent, die Auslastung der Intensivplätze mit Covid-19-Patienten unter 250 belegten Betten und die durchschnittliche Reproduktionszahl über die letzten 7 Tage unter 1 liegen. Zudem soll die 14-Tages-Inzidenz am 17. März nicht höher sein als bei der Öffnung am 1. März.
Ob diese Zahlen erreicht werden, ist schwer zu sagen. Die Voraussagen der wissenschaftlichen Task-Force des Bundes haben sich bisher als präzise erwiesen: Zuerst sinken die Zahlen, dann flacht das Absinken ab, die Zahlen entwickeln sich horizontal – und dann? Möglich, dass sie bald wieder ansteigen, weil die mutierte Form des Virus ansteckender ist. Im Kanton Basel-Stadt sind derzeit 4,4% der Bevölkerung geimpft. Das ist zwar schon ein grosser Teil der über 75jährigen, aber erst ein kleiner Teil der jüngeren Risikopatienten. Wir sind als Gesellschaft deshalb noch verletzlich. So richtig aufatmen können wir deshalb noch nicht.
Was ist mit der Abendsynode am 24. März 2021?
Weil die Synode ein Parlament ist und die Schutzmassnahmen einhalten kann, darf die Synode vor Ort stattfinden. Die Synode findet in der Pauluskirche statt, selbstverständlich mit den entsprechenden Hygienemassnahmen und Abstandsregeln. Alle Teilnehmenden werden mit FFP2-Schutzmasken ausgestattet. Auf diese Weise ist nicht nur das Umfeld des Maskentragenden geschützt, sondern auch der Maskentragende selbst. Wie bisher dürfen Synodale, die krank sind oder Krankheitssymptome aufweisen, nicht teilnehmen.
Wie geht es weiter?
Wir wissen es nicht und raten weiterhin zur Vorsicht. Wir halten Euch auf diesem Weg jederzeit auf dem Laufenden.