Grünes Licht für eine Totalrevision der Kirchenverfassung
Die stimmberechtigten Mitglieder der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Stadt haben mit grossem Mehr einer Totalrevision der Kirchenverfassung zugestimmt. Die neue Verfassung soll innert zwei Jahren erarbeitet werden.
Die Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Basel-Stadt wird ihre Verfassung revidieren: Das Kirchenvolk hat einer entsprechenden Vorlage mit 94,4% Ja-Stimmen zugestimmt. Die neue Verfassung wird in den nächsten zwei Jahren ausgearbeitet.
Damit die amtierenden Synodalen und Kirchenräte die Verfassungsrevision noch in der laufenden Legislatur anpassen können, haben Kirchenrat und Synode dem Kirchenvolk beantragt, die Amtszeit der 2019 für die laufende Legislatur gewählten Synodale und Kirchenräte einmalig um zwei Jahre bis zum 31. August 2025 zu verlängern. Auch dieser Vorlage haben die stimmberechtigten Mitglieder mit 91,8% Ja-Stimmen zugestimmt.
Die Stimmbeteiligung betrug 28,15% – stimmberechtigt waren 21466 Mitglieder.
«Wir sind dankbar dafür, dass uns das Kirchenvolk gleich zweimal so deutlich das Vertrauen ausgesprochen hat», erklärt Kirchenratspräsident Pfr. Dr. Lukas Kundert. «Die Synode wird am 30. Juni eine Verfassungskommission bestimmen, die sofort mit der Arbeit loslegt. Wir wollen dem Kirchenvolk in zwei Jahren das neue, organisatorisches Kleid der Kirche zur Abstimmung vorlegen.»
Ziel der Totalrevision der Verfassung ist es, der Evangelisch-reformierten Kirche im Kanton Basel-Stadt eine zukunftsfähige Grundlage zu geben. Strukturen und Administration sollen so ausgestaltet sein, dass sie die Ehrenamtlichen und Mitarbeitenden entlasten, auch wenn die Kirche kleiner wird. Die Strukturen sollen sich zudem einfacher an die sich wandelnden Bedürfnisse anpassen lassen. Das gilt einerseits für die Organe der Kirche, also für Kirchenrat und Synode, aber auch für die Organisation der Kirchgemeinden im Kanton.
Nötig ist diese Anpassung, weil die ERK BS Mitglieder verliert: Der Kirchenrat geht davon aus, die Steuermittel der Kirche daher in den kommenden zehn Jahren jedes Jahr um etwa 0,6 Mio. Fr. schrumpfen werden
Die Verfassungsrevision wird sich auf organisatorische und finanzielle Belange konzentrieren. Das heisst auch: Wesentliche Teile der Verfassung bleiben gleich. So bleibt die ERK BS offen für alle, die als Evangelische oder Reformierte die Zugehörigkeit zur Kirche suchen. Sie wird Volkskirche bleiben und ihren Status als öffentlich-rechtliche Kirche des Kantons wahren.
Damit die amtierenden Synodalen und Kirchenräte die Verfassungsrevision noch in der laufenden Legislatur anpassen können, haben Kirchenrat und Synode dem Kirchenvolk beantragt, die Amtszeit der 2019 für die laufende Legislatur gewählten Synodale und Kirchenräte einmalig um zwei Jahre bis zum 31. August 2025 zu verlängern. Auch dieser Vorlage haben die stimmberechtigten Mitglieder mit 91,8% Ja-Stimmen zugestimmt.
Die Stimmbeteiligung betrug 28,15% – stimmberechtigt waren 21466 Mitglieder.
«Wir sind dankbar dafür, dass uns das Kirchenvolk gleich zweimal so deutlich das Vertrauen ausgesprochen hat», erklärt Kirchenratspräsident Pfr. Dr. Lukas Kundert. «Die Synode wird am 30. Juni eine Verfassungskommission bestimmen, die sofort mit der Arbeit loslegt. Wir wollen dem Kirchenvolk in zwei Jahren das neue, organisatorisches Kleid der Kirche zur Abstimmung vorlegen.»
Ziel der Totalrevision der Verfassung ist es, der Evangelisch-reformierten Kirche im Kanton Basel-Stadt eine zukunftsfähige Grundlage zu geben. Strukturen und Administration sollen so ausgestaltet sein, dass sie die Ehrenamtlichen und Mitarbeitenden entlasten, auch wenn die Kirche kleiner wird. Die Strukturen sollen sich zudem einfacher an die sich wandelnden Bedürfnisse anpassen lassen. Das gilt einerseits für die Organe der Kirche, also für Kirchenrat und Synode, aber auch für die Organisation der Kirchgemeinden im Kanton.
Nötig ist diese Anpassung, weil die ERK BS Mitglieder verliert: Der Kirchenrat geht davon aus, die Steuermittel der Kirche daher in den kommenden zehn Jahren jedes Jahr um etwa 0,6 Mio. Fr. schrumpfen werden
Die Verfassungsrevision wird sich auf organisatorische und finanzielle Belange konzentrieren. Das heisst auch: Wesentliche Teile der Verfassung bleiben gleich. So bleibt die ERK BS offen für alle, die als Evangelische oder Reformierte die Zugehörigkeit zur Kirche suchen. Sie wird Volkskirche bleiben und ihren Status als öffentlich-rechtliche Kirche des Kantons wahren.