Synode vom 21. März 2018
Das Parlament der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Stadt hat an einer ausserordentlichen Synode in der Matthäuskirche über die Verteilung von Schwerpunktmitteln innerhalb der Kantonalkirche und über die Anzahl Standorte in Basel für die Periode 2019–2022 entschieden.
Die Evangelisch-reformierte Kirche wird kleiner. Das hat zur Folge, dass auch die verfügbaren Mittel schrumpfen. An ihrer ordentlichen Herbstsynode im letzten Jahr hat sich das Parlament der Evangelisch-reformierten Kirche auf den grundsätzlichen Mechanismus geeinigt, wie künftig das Geld innerhalb der Kantonalkirche verteilt wird. Am Dienstag hatte das Kirchenparlament nun darüber zu beraten, wie viele Gottesdienststandorte sie im Kanton weiterhin betreiben soll.
Diana von Bidder, Präsidentin der vorberatenden Planungskommission, rief den Synodalen den grundsätzlichen Mechanismus in Erinnerung: Wenn sich die Synode für eine angemessene Finanzierung pro Standort entscheidet, bedeutet das, dass die Anzahl Standorte reduziert werden muss. Entscheidet sich die Synode umgekehrt dafür, die Anzahl Standorte beizubehalten, erhalten die Gemeinden pro Standort weniger Geld.
Der Kirchenrat plädierte für mehr Geld pro Standort und beantragte deshalb eine Reduktion der Anzahl Standorte auf Kosten von Kleinbasel. Die Planungskommission beantragte, die Zahl der Standorte gleich zu belassen, was eine leichte Mitteleinbusse für alle Standorte zur Folge hat. Stephan Wenk (KG Riehen-Bettingen) beantragte dagegen, die Zahl der Standorte im Gegenteil zu erhöhen, was vor allem für die Kirchgemeinden Münster und Gundeldingen-Bruderholz zu signifikanten, finanziellen Einbussen führt.
Eher überraschend hat sich die Synode nach kurzer Diskussion gegen die Anträge des Kirchenrats und der eigenen Planungskommission und für den Antrag von Stephan Wenk entschieden. Das führt dazu, dass in der Periode 2019–2022 die Zahl der Standorte ausgebaut statt reduziert wird, aber den Gemeinden zum Teil deutlich weniger Geld zur Verfügung steht.
Diskussionslos bewilligte die Synode die Verteilung der Schwerpunkt- und Fördermittel auf die Kirchgemeinden. Mit diesen Geldern werden spezifische Projekte in den einzelnen Kirchgemeinden finanziert.
Diana von Bidder, Präsidentin der vorberatenden Planungskommission, rief den Synodalen den grundsätzlichen Mechanismus in Erinnerung: Wenn sich die Synode für eine angemessene Finanzierung pro Standort entscheidet, bedeutet das, dass die Anzahl Standorte reduziert werden muss. Entscheidet sich die Synode umgekehrt dafür, die Anzahl Standorte beizubehalten, erhalten die Gemeinden pro Standort weniger Geld.
Der Kirchenrat plädierte für mehr Geld pro Standort und beantragte deshalb eine Reduktion der Anzahl Standorte auf Kosten von Kleinbasel. Die Planungskommission beantragte, die Zahl der Standorte gleich zu belassen, was eine leichte Mitteleinbusse für alle Standorte zur Folge hat. Stephan Wenk (KG Riehen-Bettingen) beantragte dagegen, die Zahl der Standorte im Gegenteil zu erhöhen, was vor allem für die Kirchgemeinden Münster und Gundeldingen-Bruderholz zu signifikanten, finanziellen Einbussen führt.
Eher überraschend hat sich die Synode nach kurzer Diskussion gegen die Anträge des Kirchenrats und der eigenen Planungskommission und für den Antrag von Stephan Wenk entschieden. Das führt dazu, dass in der Periode 2019–2022 die Zahl der Standorte ausgebaut statt reduziert wird, aber den Gemeinden zum Teil deutlich weniger Geld zur Verfügung steht.
Diskussionslos bewilligte die Synode die Verteilung der Schwerpunkt- und Fördermittel auf die Kirchgemeinden. Mit diesen Geldern werden spezifische Projekte in den einzelnen Kirchgemeinden finanziert.