Hüte dich und bleibe still; fürchte dich nicht, und dein Herz sei unverzagt.

Jesaja 7,4

Synode vom 23. November 2022

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Voegtlin_Anita_7284 (Foto: Matthias Zehnder)
Eine neue Kirchenrätin, 2,5% Teuerungsausgleich, fünf Wochen Ferien und eine neue Kirchenverfassung

Die Synode, das Parlament der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt, hat an seiner Herbstsitzung mit Anita Vögtlin eine neue Kirchenrätin gewählt. Zum ersten Mal in der Geschichte der Kirche stellen Frauen damit die Mehrheit im Kirchenrat. Die Synode gewährt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen Teuerungsausgleich von 2,5 Prozent und den Mitarbeitenden allen Alters fünf Wochen Ferien. Zudem hat die Synode nach langer Diskussion mit kleinen Retuschen der totalrevidierten Kirchenverfassung zugestimmt. Jetzt wird es im Frühling 2023 zur kirchlichen Volksabstimmung kommen.
Im Sommer ist Hans-Jörg Kundert altershalber aus dem Kirchenrat ausgetreten. Jetzt hat die Synode, das Parlament der Evangelisch-reformierten Kirche, Anita Vögtlin in den Kirchenrat gewählt. Sie arbeitet als Sozialdiakonin in der Kirchgemeinde Basel-West. Zum ersten Mal in der Geschichte der Evangelisch-reformierten Kirche sind die Frauen in der Kirchenexekutive damit in der Mehrzahl.

Im Rahmen der Budgetvorlage gewährt die Synode den Angestellten einen Teuerungsausgleich von 2,5 Prozent. Davon profitieren nicht nur die Festangestellten, sondern auch temporäre Arbeitskräfte: So wird der Grundlohn für Sigristenstellvertretungen und Reinigungskräfte um jeweils einen Franken pro Stunde erhöht. Zudem erhalten künftig alle Mitarbeitenden fünf Wochen Ferien. Bis jetzt hatten die Angestellten vier Wochen Ferien, ab dem 50. Altersjahr fünf Wochen und ab dem 60. Altersjahr sechs Wochen jährlich. Neu haben alle fünf Wochen Ferien pro Jahr. Ab dem 60. Altersjahr erhöht sich der Ferienanspruch auf sechs Wochen jährlich. Aufgrund des Teuerungsausgleichs erhöht sich der budgetierte Verlust der ERK BS für das Jahr 2023 auf über eine Million Franken.

Während das Budget der Kirche für 2023 unbestritten war, gab die Planung für die folgenden Jahre im Kirchenparlament zu reden. Umstritten war insbesondere die Erhöhung der Beiträge der Kantonalkirche ans Basler Münster für die so genannte Stadtkirchenarbeit. Das ist jene Arbeit am Basler Münster, die von allen Menschen in der Stadt in Anspruch genommen wird. In der Debatte erklärten die Synodalen, dass Stadtkirchenarbeit nicht nur am Münster erfolge, sondern auch in anderen Ämtern. Die Synode griff deshalb in die Planung ein und kürzte die geplante Erhöhung der Unterstützung der Stadtkirchenarbeit. Das Basler Münster wird sich nun auf die Suche nach Drittmitteln machen müssen, damit die durchgehende Öffnung des Münsters und die vielen Veranstaltungen im Kirchenbau weiterhin gewährleistet sind.

Totalrevidierte Kirchenverfassung verabschiedet
Viel zu reden gab die zweite Lesung der totalrevidierten Kirchenverfassung. Umstritten war insbesondere das neu eingeführte Konzept der Personalgemeinde. Das sind Gemeinden ohne Zuständigkeit für ein Territorium. Die Mitglieder gehören also nicht zur Gemeinde, weil sie im Gebiet der Gemeinde wohnen, sondern weil sie sich dafür entschieden haben. Jede Gemeinde hat Verantwortung für ihre Mitglieder. In der Ortsgemeinde sind die Mitglieder definiert durch den Wohnort, bei der Personalgemeinde sind sie definiert durch eine Willenserklärung. Der Schritt zur Personalgemeinde ist in Basel nicht mehr gross, weil es schon heute möglich ist, in einer anderen Gemeinde Mitglied zu sein als da, wo man wohnt. Die konkrete Ausgestaltung des Konzepts gab dennoch viel zu reden.

Die neue Verfassung vereinfacht und verschlankt die Strukturen der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Stadt. Zu den wichtigsten Veränderungen gehört die Verkleinerung der Synode auf vorerst 40 Mitglieder. Die Evangelisch-reformierte Kirche trägt auf diese Weise dem Umstand Rechnung, dass sie in den letzten Jahren den Sollbestand von 80 Synodalen kaum mehr erreicht hat. In einer verkleinerten Synode sollen auch wieder mehr substanzielle Diskussionen möglich sein. Zudem soll die Planung wieder der Exekutive zugeordnet werden.

Am 30. April 2023 wird die revidierte Verfassung dem Kirchenvolk vorgelegt. Die kirchliche Stimmbevölkerung muss der neuen Verfassung mit einer Zweidrittelmehrheit zustimmen. Dann muss der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt bestätigen, dass die Verfassung nicht gegen höheres Recht verstösst. Schliesslich kann die Synode das Abstimmungsresultat validieren und mit dieser Validierung tritt das Abstimmungsresultat in Kraft.