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Kirchliche Volksabstimmung über die totalrevidierte Verfassung

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Synode und Kirchenrat legen dem Basler Kirchenvolk am 29./30. April 2023 eine überarbeitete Kirchenverfassung vor. Die neue Verfassung vereinfacht und verschlankt die Strukturen der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Stadt. Zu den wichtigsten Veränderungen gehört die Verkleinerung der Synode auf vorerst 40 Mitglieder. Sie legt zudem die Basis für eine Verbesserung der Zusammenarbeit der Gremien untereinander. Damit die totalrevidierte Verfassung in Kraft treten kann, muss ihr die kirchliche Stimmbevölkerung mit einer Zweidrittelmehrheit zustimmen.
Die Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Basel-Stadt ist kleiner geworden. Ihre rechtlichen Strukturen sind noch auf eine Kirche mit viel mehr Mitgliedern ausgerichtet. Die Kirche muss deshalb ihre rechtlichen Strukturen anpassen, allen voran ihre Verfassung. 2021 hat das Kirchenvolk im Rahmen einer Volksabstimmung der Durchführung einer Totalrevision der Kirchenverfassung zugestimmt. 2021 und 2022 hat die Verfassungskommission die Verfassung überarbeitet. An ihrer Sitzung vom 23. November 2022 hat die Synode die totalrevidierte Verfassung ohne Gegenstimme gutgeheissen.

Die Kirchenverfassung bildet die rechtliche Grundlage der Kirche und verankert sie im Kanton Basel-Stadt als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Verfassung bildet also den organisatorischen Rahmen und spiegelt gleichzeitig das Bekenntnis der Kirche wider. Die geltende Kirchenverfassung stammt aus dem Jahr 2010. Wie alle öffentlich-rechtlichen Kirchen in der Schweiz hat auch die Evangelisch-reformierte Kirche in Basel seither weiter Mitglieder verloren. Strukturen und Abläufe der Kirche, also etwa die Grösse und die Zuständigkeit von Synode und Kirchenrat sowie der Planungsprozess, stammen aus einer Zeit, als die meisten Bürgerinnen und Bürger im Kanton auch Kirchenmitglieder waren und die Kirche in Basel noch weit über 100’000 Mitglieder hatte.

Kleinere Synode, verkleinerter Kirchenrat
Heute ist die Kirche wesentlich kleiner: Sie zählt noch rund 22’000 Mitglieder und hat entsprechend weniger Geld zur Verfügung. Ziel der Verfassungsrevision ist es, die rechtliche Struktur der Kirche ihrer Grösse anzupassen. Die Kirche soll auf diese Weise flexibler werden. So soll die Synode, also das Parlament der Evangelisch-reformierten Kirche, verkleinert werden. Heute hat die Synode 80 Mitglieder. In den letzten Jahren wurde es aber immer schwieriger, alle Sitze zu besetzen. Die neue Verfassung verkleinert die Synode deshalb auf maximal 40 Mitglieder. Die Synode soll sich intensiv ihren Kernaufgaben, der kirchlichen Gesetzgebung und der Aufsicht, widmen können.

Auch der Kirchenrat, die Exekutive der Kirche, wird verkleinert: Bisher bestand er aus neun Mitgliedern, neu soll er noch aus sieben Mitgliedern bestehen. Dem Kirchenrat können unverändert auch ordinierte Theologinnen und Theologen angehören, sie dürfen aber nicht die Mehrheit bilden.

Auswärtige Mitglieder und Personalgemeinden
Neu legt die Verfassung die Basis dafür, dass auch Menschen Mitglied in der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Stadt werden können, die nicht im Kanton wohnen. Voraussetzung dafür ist, dass sie in einem anderen Kanton Mitglied einer evangelischen Kirche sind und bleiben und dass die Kirche in ihrem Wohnkanton das zulässt.

Neu bietet die Kirchenverfassung zudem die Möglichkeit, Gemeinden nicht nur als Ortsgemeinde, sondern auch als Personalgemeinde zu führen. Ortsgemeinden sind geografisch definiert: Mitglieder einer Ortsgemeinde sind, wie bisher, alle Kirchenmitglieder mit Wohnsitz auf deren Territorium, sofern sie sich nicht explizit zu einer anderen Ortsgemeinde umteilen liessen. Personalgemeinden sind nicht geografisch bestimmt. Die Mitgliedschaft entsteht durch eine explizite Erklärung der Kirchenmitglieder. Die Mitgliedschaft in einer Personalgemeinde ist optional, auf maximal eine Personalgemeinde beschränkt und tritt zur Mitgliedschaft in der Ortsgemeinde hinzu.

Beat Ochsner, Präsident der Synode:
«Die totalrevidierte Kirchenverfassung ist entscheidend für die Zukunft unserer Kirche, weil sie uns hilft, Ballast abzuwerfen.»

Lukas Kundert, Kirchenratspräsident:
«Der Fels, auf dem wir unsere Kirche errichtet haben, bleibt in Ewigkeit bestehen. Darauf aber steht ein Gebäude, das ist von Menschenhand errichtet. Nur dieses Gebäude passen wir den Zeiten an.»

Diana von Bidder, Präsidentin der Verfassungskommission:
«Die totalrevidierte Verfassung steckt den Rahmen lockerer, sodass die Synode künftig mehr Details auf Ordnungsebene selber regeln kann. So bleibt die Kirche flexibel und kann rascher auf neue Entwicklungen reagieren.»

Bernhard Christ, Mitglied der Verfassungskommission:
«Die Verfassung von 2010 ist in Teilen unserer heutigen veränderten Lage angepasst worden. Vieles bleibt, wie es sich bewährt hat; aber die neuen Bestimmungen helfen uns, in Zukunft zu bestehen.»

So geht es weiter:
Wenn die kirchliche Stimmbevölkerung der totalrevidierten Verfassung mit einer Zweidrittelmehrheit zustimmt, muss der Regierungsrat sie noch genehmigen. Dann wird sie am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Parallel dazu wird der Kirchenrat, wo nötig, Änderungen an kirchlichen Ordnungen vorbereiten. Die Synode wird im Juni 2024 über die neuen Ordnungen beraten. Die ersten Wahlen in die Synode nach der neuen Verfassung werden in der ersten Jahreshälfte 2025 stattfinden.

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