Kirchenvolk stimmt totalrevidierter Verfassung deutlich zu
Die Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Stadt erhält eine neue Verfassung: Die kirchliche Stimmbevölkerung hat am Sonntag mit einem Ja-Stimmen-Anteil von fast 98 Prozent der totalrevidierten Kirchenverfassung zugestimmt. Die neue Verfassung ermöglicht es der Kirche, ihre Strukturen zu verschlanken und den rechtlichen Rahmen der Kirche flexibler zu gestalten.
Die Kirchenverfassung bildet die rechtliche Grundlage der Kirche. Für eine Totalrevision der Verfassung ist eine Zweidrittelmehrheit der Stimmen nötig. Dieses Quorum wurde am Sonntag mehr als deutlich erreicht: 97.92 Prozent der Abstimmenden haben der totalrevidierten Verfassung der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt zugestimmt. In Zahlen stehen 4849 Ja-Stimmen gegen 103 Nein-Stimmen. Die Stimmbeteiligung beträgt 24.66 Prozent. Die augenfälligste Änderung der neuen Verfassung ist die Verkleinerung der Organe: Die Synode, also das Parlament der Evangelisch-reformierten Kirche, wird von 80 auf 40 Mitglieder halbiert, der Kirchenrat, also die kirchliche Exekutive, von neun auf sieben Mitglieder verkleinert.
Neu bietet die Kirchenverfassung zudem die Möglichkeit, Gemeinden nicht nur als Ortsgemeinde, sondern auch als Personalgemeinde zu führen. Ortsgemeinden sind geografisch definiert: Mitglieder einer Ortsgemeinde sind, wie bisher, alle Kirchenmitglieder mit Wohnsitz auf deren Territorium, sofern sie sich nicht explizit zu einer anderen Ortsgemeinde umteilen liessen. Personalgemeinden sind nicht geografisch bestimmt. Die Mitgliedschaft entsteht durch eine explizite Erklärung der Kirchenmitglieder. Die Mitgliedschaft in einer Personalgemeinde ist optional, auf maximal eine Personalgemeinde beschränkt und tritt zur Mitgliedschaft in der Ortsgemeinde hinzu.
«Wir sind froh, dass unsere Mitglieder die neue Verfassung heute so deutlich gutgeheissen haben», sagt Pfr. Dr. Lukas Kundert, Kirchenratspräsident der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt. «Die Grundlagen der Evangelisch-reformierten Kirche, wie sie seit der Reformation von 1529 bestehen, bleiben unverändert. Die neue Verfassung passt lediglich das juristische Kleid der kleiner gewordenen Kirche an. Die kleineren und schlankeren Strukturen und das angepasste Regelwerk ermöglichen es uns, künftig rascher und flexibler auf Veränderungen zu reagieren. Jetzt gilt es, die Kirchenordnungen und die Reglemente der neuen Verfassung anzupassen.»
Die totalrevidierte Verfassung ist in den letzten zwei Jahren erarbeitet worden. 2021 hat das Kirchenvolk im Rahmen einer Volksabstimmung der Durchführung einer Totalrevision der Kirchenverfassung zugestimmt. 2021 und 2022 hat die Verfassungskommission die Verfassung überarbeitet. An ihrer Sitzung vom 23. November 2022 hat die Synode die totalrevidierte Verfassung ohne Gegenstimme gutgeheissen.
Neu bietet die Kirchenverfassung zudem die Möglichkeit, Gemeinden nicht nur als Ortsgemeinde, sondern auch als Personalgemeinde zu führen. Ortsgemeinden sind geografisch definiert: Mitglieder einer Ortsgemeinde sind, wie bisher, alle Kirchenmitglieder mit Wohnsitz auf deren Territorium, sofern sie sich nicht explizit zu einer anderen Ortsgemeinde umteilen liessen. Personalgemeinden sind nicht geografisch bestimmt. Die Mitgliedschaft entsteht durch eine explizite Erklärung der Kirchenmitglieder. Die Mitgliedschaft in einer Personalgemeinde ist optional, auf maximal eine Personalgemeinde beschränkt und tritt zur Mitgliedschaft in der Ortsgemeinde hinzu.
«Wir sind froh, dass unsere Mitglieder die neue Verfassung heute so deutlich gutgeheissen haben», sagt Pfr. Dr. Lukas Kundert, Kirchenratspräsident der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt. «Die Grundlagen der Evangelisch-reformierten Kirche, wie sie seit der Reformation von 1529 bestehen, bleiben unverändert. Die neue Verfassung passt lediglich das juristische Kleid der kleiner gewordenen Kirche an. Die kleineren und schlankeren Strukturen und das angepasste Regelwerk ermöglichen es uns, künftig rascher und flexibler auf Veränderungen zu reagieren. Jetzt gilt es, die Kirchenordnungen und die Reglemente der neuen Verfassung anzupassen.»
Die totalrevidierte Verfassung ist in den letzten zwei Jahren erarbeitet worden. 2021 hat das Kirchenvolk im Rahmen einer Volksabstimmung der Durchführung einer Totalrevision der Kirchenverfassung zugestimmt. 2021 und 2022 hat die Verfassungskommission die Verfassung überarbeitet. An ihrer Sitzung vom 23. November 2022 hat die Synode die totalrevidierte Verfassung ohne Gegenstimme gutgeheissen.