Herbstsynode 22. November 2023
Kirche strebt ausserkantonale Mitgliedschaften an: Die Synode, das Parlament der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt, beschäftigt sich an der ordentlichen Sitzung am Mittwoch, 22. November 2023, im Zwinglihaus mit verschiedenen Ersatzwahlen. Darüber hinaus dreht sich die Synodensitzung um die Frage der externen Mitgliedschaft und das Budget der Kirche für das Jahr 2024.
Mitglied in der Evangelischen reformierten Kirche Basel-Stadt kann nur sein, wer im Kantonsgebiet wohnt. Wenigstens bis jetzt ist das so geregelt. Die neue Kirchenverfassung will das ändern und die so genannte externe Mitgliedschaft ermöglichen. Das bedeutet, dass auch Personen Mitglied der Basler Kirche sein können, die nicht im Kanton Basel-Stadt wohnen.
Auf der Basis der neuen Verfassung legt der Kirchenrat eine Ordnung vor, mit der die externe Mitgliedschaft geregelt werden soll. Allfällige externe Mitglieder der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt sollen zum Beispiel bei den nächsten Kirchenwahlen vom aktiven und passiven Wahlrecht Gebrauch machen können. Wird die Ordnung von der Synode angenommen, so wird der Kirchenrat mit den Kirchenleitungen anderer Kantone Kontakt aufnehmen und sie um Verhandlungen betreffend einer Vereinbarung über externe Mitgliedschaft ersuchen.
Budget und Ersatzwahlen
Darüber hinaus beschäftigt sich die Synode mit dem Budget der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt für 2024, das geht. Zudem nimmt die Synode verschiedene Ersatzwahlen in Kommissionen vor.
Wie üblich in der Herbstsitzung berät das Kirchenparlament zudem das Budget für das kommende Jahr. Die weiterhin rückläufigen Mitgliederzahlen haben auch Auswirkungen auf die Steuereinnahmen. Das Budget für 2024 geht deshalb von einem Fehlbetrag von 1,118 Millionen Franken aus. Finanziell steht die Kirche im Moment trotzdem nicht schlecht da: Weil der Steuereinzug seit kurzem durch den Kanton erfolgt, kann die Kirche von Vorauszahlungen profitieren. Leider steht hinter dem guten Zahlungseingang aber keine nachhaltige Entwicklung.
Auf der Basis der neuen Verfassung legt der Kirchenrat eine Ordnung vor, mit der die externe Mitgliedschaft geregelt werden soll. Allfällige externe Mitglieder der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt sollen zum Beispiel bei den nächsten Kirchenwahlen vom aktiven und passiven Wahlrecht Gebrauch machen können. Wird die Ordnung von der Synode angenommen, so wird der Kirchenrat mit den Kirchenleitungen anderer Kantone Kontakt aufnehmen und sie um Verhandlungen betreffend einer Vereinbarung über externe Mitgliedschaft ersuchen.
Budget und Ersatzwahlen
Darüber hinaus beschäftigt sich die Synode mit dem Budget der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt für 2024, das geht. Zudem nimmt die Synode verschiedene Ersatzwahlen in Kommissionen vor.
Wie üblich in der Herbstsitzung berät das Kirchenparlament zudem das Budget für das kommende Jahr. Die weiterhin rückläufigen Mitgliederzahlen haben auch Auswirkungen auf die Steuereinnahmen. Das Budget für 2024 geht deshalb von einem Fehlbetrag von 1,118 Millionen Franken aus. Finanziell steht die Kirche im Moment trotzdem nicht schlecht da: Weil der Steuereinzug seit kurzem durch den Kanton erfolgt, kann die Kirche von Vorauszahlungen profitieren. Leider steht hinter dem guten Zahlungseingang aber keine nachhaltige Entwicklung.