Ausserkantonale Mitglieder erhalten Stimm- und Wahlrecht
Die Synode, das Parlament der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt, hat sich an ihrer ordentlichen Sitzung vom Mittwoch, 14. August 2024, im Grossratssaal des Basler Rathauses mit neuen Regeln für die Mitgliedschaft der Kirche und mit der neuen Wahlordnung befasst. Es sind dies Konsequenzen aus der Totalrevision der Kirchenverfassung.
Bisher kann nur Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt sein, wer im Kanton Basel-Stadt wohnhaft ist. Die totalrevidierte Kirchenverfassung ermöglicht es neu auch Personen, die nicht im Kanton wohnen, Mitglied in der Basler Kirche zu sein oder nach einem Wegzug aus dem Kanton zu bleiben. Voraussetzung für eine solche externe Mitgliedschaft ist die Mitgliedschaft bei einer evangelischen Kirche in einem anderen Kanton und dass die Kirche im Wohnkanton die externe Mitgliedschaft zulässt.
An ihrer Synode hat die Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Basel-Stadt jetzt die Wahlordnung der Kirche entsprechend angepasst: Neu können sich auch Mitglieder in einen Kirchenvorstand, in die Synode oder in den Kirchenrat wählen lassen, die nicht mehr im Kanton Basel-Stadt wohnen. Die Kirche möchte damit die Lebensrealität der Menschen in der Region Basel abbilden, die zwar wegen einer Wohnung oder eines Hauses den Kanton wechseln müssen, sich aber weiterhin der Stadt Basel und insbesondere ihrer Kirchgemeinde zugehörig fühlen.
Die Kirchgemeinden im Kanton Basel-Stadt sind schon länger nicht mehr blosse geographische Kreise. Jede Kirchgemeinde hat einen eigenen Charakter, eine eigene Spezialität. Wer in Basel wohnt, kann seine Kirchgemeinde frei wählen, je nachdem, wo er sich zugehörig fühlt. Ein Ziel der freien Mitgliedschaft ist es, dieses Zugehörigkeitsgefühl nicht an der Kantonsgrenze enden zu lassen. Diese Idee überzeugte auch die Synode: Sie hat die neue Wahlordnung einstimmig angenommen. Ebenso deutlich hat die Synode der neuen Organisationsordnung zugestimmt. Auch dieses Regelwerk setzt die Änderungen der totalrevidierten Verfassung um.
Darüber hinaus beschloss die Synode, die Kirchgemeinde Basel-West zeitlich befristet zu unterstützen, damit die Gemeinde eine Arbeitskraft für die bessere Vermarktung des Zentrums Johannes einstellen kann. Nicht nur die Erfahrungen mit der Gebäudevermarktung, auch die Einnahmen aus den Zusatzvermietungen kommen wenigstens zum Teil auch den anderen Kirchgemeinden zugute.
An ihrer Synode hat die Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Basel-Stadt jetzt die Wahlordnung der Kirche entsprechend angepasst: Neu können sich auch Mitglieder in einen Kirchenvorstand, in die Synode oder in den Kirchenrat wählen lassen, die nicht mehr im Kanton Basel-Stadt wohnen. Die Kirche möchte damit die Lebensrealität der Menschen in der Region Basel abbilden, die zwar wegen einer Wohnung oder eines Hauses den Kanton wechseln müssen, sich aber weiterhin der Stadt Basel und insbesondere ihrer Kirchgemeinde zugehörig fühlen.
Die Kirchgemeinden im Kanton Basel-Stadt sind schon länger nicht mehr blosse geographische Kreise. Jede Kirchgemeinde hat einen eigenen Charakter, eine eigene Spezialität. Wer in Basel wohnt, kann seine Kirchgemeinde frei wählen, je nachdem, wo er sich zugehörig fühlt. Ein Ziel der freien Mitgliedschaft ist es, dieses Zugehörigkeitsgefühl nicht an der Kantonsgrenze enden zu lassen. Diese Idee überzeugte auch die Synode: Sie hat die neue Wahlordnung einstimmig angenommen. Ebenso deutlich hat die Synode der neuen Organisationsordnung zugestimmt. Auch dieses Regelwerk setzt die Änderungen der totalrevidierten Verfassung um.
Darüber hinaus beschloss die Synode, die Kirchgemeinde Basel-West zeitlich befristet zu unterstützen, damit die Gemeinde eine Arbeitskraft für die bessere Vermarktung des Zentrums Johannes einstellen kann. Nicht nur die Erfahrungen mit der Gebäudevermarktung, auch die Einnahmen aus den Zusatzvermietungen kommen wenigstens zum Teil auch den anderen Kirchgemeinden zugute.